Luftbilder & Drohnenvideos
Fotos und Videosequenzen von 0 bis 120 m Höhe, inklusive Genehmigungen, Bildbearbeitung und Einhaltung der geltenden Rechte. Geflogen im Landkreis Göppingen, in der Region Stuttgart und in ganz Baden-Württemberg.
Foto oder Video, was darf es sein?
Sie wollen eine Luftszene in Ihren Imagefilm einbauen, das Firmengelände für den Geschäftsbericht fotografieren oder eine Baustelle über Monate dokumentieren? Wir planen den Flug nach Ihren Vorgaben und führen die Kamera entsprechend.
Videosequenzen liefern wir in 4K. Das Rohmaterial kann direkt vor Ort übergeben und weiterverarbeitet werden. Das gibt maximale Flexibilität, wenn Ihr Kamerateam parallel am Boden dreht.
Für Wohngebiete setzen wir besonders leichte Drohnen unter 250 g ein; das vereinfacht das Genehmigungsverfahren erheblich. Wo mehr Kamera nötig ist, fliegen wir mit entsprechender Freigabe auch schwereres Gerät innerhalb der Ortschaft.
Bildbearbeitung inklusive
Austupfen, retuschieren, hervorheben, absoften: Oft stört eine Schubkarre im Bild oder eine Rasenfläche ist nicht gepflegt, dann kommt die Bildbearbeitung ins Spiel. Auch eine optische „Wäsche" des Flachdachs lässt sich einplanen.
Und wenn Anlieger von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wird deren Haus sauber unkenntlich gemacht. Kfz-Kennzeichen und erkennbare Gesichter stempeln wir grundsätzlich aus.
Je nach Qualitätsanspruch fliegen verschiedene Kamerasysteme, von der leichten Drohne bis zur Hasselblad-Kamera. Details stehen auf der Technikseite.
Lieferung
JPG/RAW in voller Auflösung, Video 4K. Per Download, Datenträger oder direkt vor Ort.
Flughöhen
0–120 m nach EU-Recht. 99 % aller Motive entstehen zwischen 1 und 40 m.
Einsatzorte
Außen wie innen. Auch Indoorflüge in Hallen sind mit geschützten Coptern möglich.
Was Sie über Luftaufnahmen wissen sollten
Die Fragen, die vor fast jedem Auftrag kommen: was rechtlich gilt, was die Auflösung praktisch bedeutet und wann das Licht stimmt.
Die Panoramafreiheit endet am Boden
Der Bundesgerichtshof hat am 23. Oktober 2024 entschieden (I ZR 67/23): Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit des § 59 Urheberrechtsgesetz. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk, etwa eine Kunstinstallation oder ein markantes modernes Gebäude, aus der Luft fotografiert und das Bild veröffentlicht, braucht dafür die Erlaubnis des Rechteinhabers. Vom öffentlichen Weg aus gilt die Freiheit weiter, aus der Luft nicht. Deshalb gehört die Rechteklärung bei uns zur Auftragsvorbereitung: Einverständnis des Grundstückseigentümers, Urheberrechte am Motiv, Persönlichkeitsrechte der Anwohner. Sie bekommen Material, das Sie veröffentlichen dürfen.
Was 100 Megapixel praktisch bedeuten
Die Hauptkamera liefert Fotos mit 12.288 x 8.192 Bildpunkten. In Druckqualität mit 300 dpi ergibt das rund 104 x 69 cm, also ein Plakat, ohne dass ein Pixel hochgerechnet wird. Für Sie heißt das: Aus einer einzigen Gesamtaufnahme lassen sich später Ausschnitte schneiden, etwa ein Gebäudeflügel für die Broschüre oder ein Querformat für die Website, und beides bleibt scharf. Ein zweiter Flug für neue Formate ist selten nötig.
Wann das Licht stimmt
Tief stehende Sonne am Morgen oder Abend gibt Gelände und Fassaden Tiefe, weil Schatten die Struktur zeichnen. Ein gleichmäßig heller, leicht bedeckter Himmel ist dagegen ideal für Fassadendokumentation ohne harte Schlagschatten. Wir planen den Termin nach dem Motiv und legen uns nicht auf eine Uhrzeit fest: 99 Prozent unserer Motive entstehen zwischen 1 und 40 Metern Höhe, da entscheidet das Licht über das Ergebnis, nicht die Flughöhe.
Häufige Fragen
Brauche ich als Auftraggeber eine Genehmigung?
Nein, die Bürokratie ist Teil des Auftrags. Wir sind als UAS-Betreiber registriert, prüfen die Geo-Zonen über die amtlichen Karten, informieren innerhalb geschlossener Ortschaften das Ordnungsamt und holen in Kontrollzonen die Freigabe der Flugsicherung ein. Sie stellen nur sicher, dass der Grundstückseigentümer einverstanden ist; auch dabei helfen wir mit einer Vorlage.
Dürfen Nachbargebäude und Personen mit aufs Bild?
Datenschutzrelevante Szenen entfernen wir bereits aus dem Rohmaterial: Kfz-Kennzeichen, erkennbare Gesichter, der Blick in Nachbars Garten. Auf Verlangen machen wir ganze Anliegergebäude unkenntlich. So kommt kein Material in Umlauf, das Persönlichkeitsrechte verletzt.
Geht ein Flug auch im Wohngebiet?
Ja, dafür setzen wir einen Copter unter 249 Gramm ein, für den in Wohngebieten vereinfachte Auflagen gelten. Mit Schutzring fliegt er auch in Hallen.
In welcher Form bekomme ich die Bilder?
Als hochaufgelöste Dateien, fertig entwickelt und bereinigt. Welche Kamera mit welcher Auflösung zum Einsatz kommt, steht auf der Technik-Seite; Besonderheiten wie ein bestimmtes Format für Ihre Druckerei klären wir vor dem Termin.
